Winsen, am Montag den 30.12.2024

Achtung Wildwechsel!

von Polizei am 30.09.2024



POL-WL: Achtung Wildwechsel!
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Landkreis Harburg (ots)


In den nächsten Wochen werden die letzten Mais- und Getreidefelder im Landkreis Harburg abgeerntet und damit verschwindet die Deckung für Reh, Hirsch, Wildschwein und Co. Die Wildtiere sind auf der Suche nach einem neuen Unterschlupf und laufen dafür teilweise sehr weit. Dadurch sind sie deutlich mehr in Bewegung als in der deckungsreichen Sommerzeit. Zusätzlich locken jetzt die Baumfrüchte wie Eicheln, Kastanien und Bucheckern das Wild zu den entsprechenden Bäumen, die teilweise direkt an den Fahrbahnen stehen. Um sich entsprechende Fettreserven anzulegen, ziehen die Wildtiere dabei über mehrere Kilometer und überqueren dabei dann natürlich auch Straßen.

Im letzten Jahr verzeichnete die Polizeiinspektion Harburg 1478 Wildunfälle und damit eine der höchsten Zahlen.

Polizei und Verkehrswacht Harburg-Land e.V. bitten allen Verkehrsteilnehmenden, insbesondere zu Zeiten der Dämmerung morgens und abends, aber auch zur Nachtzeit, besonders vorsichtig und aufmerksam auf den Straßen im Landkreis unterwegs zu sein.

Polizeioberkommissar Dirk Poppinga, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Harburg, gibt folgende Empfehlungen:

Fahren Sie bitte immer vorausschauend und machen Sie sich bremsbereit, wenn Sie Wildtiere bemerken. Achten Sie auf die Fahrbahnränder, hier sind oft die reflektierenden Augen der Wildtiere erkennbar.

Spätestens dann heißt es:

- Fuß vom Gas
- bremsbereit machen
- von Fern- auf Abblendlicht schalten
- Hupe betätigen
Wenn Sie eine Zusammenstoß nicht mehr vermeiden können:

- nicht ausweichen
- auf eine Kollision vorbereiten
- Lenkrad festhalten
- weiter abbremsen
Nach einem Zusammenstoß:

- an den Fahrbahnrand fahren
- Warnblinker einschalten
- Warnweste anlegen
- vorsichtig aussteigen und Überblick verschaffen
- Unfallstelle absichern (Warndreieck)
Auf Bundesautobahnen gilt: Verlassen Sie dann das Fahrzeug und begeben sich hinter die Schutzplanke.

Verletzte oder tote Wildtiere dürfen nicht mitgenommen werden. Das könnte den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllen. Benachrichtigen Sie die Polizei oder wenn bekannt, die Jagdberechtigten. Eine Wildunfallbescheinigung erhalten Sie von Jagdberechtigten oder der Polizei.

© Fotos: Polizei


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