Start des städtischen Förderprogramms „Energetische Gebäudesanierung und Solarenergie“
von Stadt Winsen am 22.08.2024Die Stadt geht mit ihrem neuen Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Gebäuden und zur Nutzung von Solarenergie an den Start. Ab dem 02.09.2024 können Interessierte über das Serviceportal der Stadt Förderanträge einreichen. „Ziel des Programms „Energetische Gebäudesanierung und Solarenergie“ ist es, Investitionsanreize zu schaffen, um den Sanierungsstau von Bestandsgebäuden zu lösen und den Verbrauch fossiler Energieträger nachhaltig zu reduzieren. Damit wollen wir einen Beitrag leisten zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet und zur Erreichung unserer Klimaziele.“ So der Leiter der städtischen Stabstelle „Klimaschutz, Mobilität und Fördermittelmanagement“ Niklas Luckmann.
Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer einer überwiegend selbstgenutzten Wohnimmobilie in Winsen (Luhe) einschließlich der Ortsteile sind. Förderfähig sind insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen wie Fenstererneuerungen, Wärmedämmungen und der Einbau elektrischer Wärmepumpen. Zudem wird die Nutzung von Solarenergie durch die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen unterstützt.
Einen besonderen Anreiz setzt die Stadt für die Verwendung nachhaltiger Materialien bei der Gebäudedämmung. Wird bei der Dämmung auf organische Naturdämmstoffe (wie Holzfaser, Schafwolle oder Hanf) oder auf Recyclingdämmstoffe (wie Zellulose und Schaumglas) zurückgegriffen, ist die Fördersumme höher. Die Maßnahmen der energetischen Sanierung sind nur bei Immobilien förderfähig, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sind.
Die Förderung besteht immer aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, wobei unterschiedliche Fördersätze und -höchstbeträge je nach Maßnahme gelten. Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer können ihre Anträge online über das Serviceportal der Stadt stellen. Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme eingereicht sein. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann in Ausnahmefällen beantragt werden, ist jedoch nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Stadt zulässig.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs und die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ausgezahlt werden die Fördermittel nach Umsetzung der Maßnahme und Prüfung der Abschlussrechnung. Geförderte Maßnahmen müssen für mindestens 10 Jahre in einem funktionstüchtigen Zustand betrieben werden. Wie auch bei staatlichen oder anderen kommunalen Förderprogrammen üblich, kann die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel vor Ort überprüft werden.
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